BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Rente oder teilweiser Kapitalbezug?

Versicherte haben bei der Pensionierung die Wahl, sich einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen oder eine lebenslange Rente zu beziehen. Gemäss geltendem BVK-Reglement kann höchstens die Hälfte des angesparten Alterguthabens als Kapital bezogen werden. Der Rest wird als monatliche Altersrente ausbezahlt.

Wenn Sie sich für eine monatliche Rente entscheiden, müssen Sie nichts unternehmen. Im Falle eines Kapitalbezugs benötigen wir mindestens sechs Monate vor dem Altersrücktritt einen schriftlichen Antrag.

Rente oder Kapital?
Es gibt keine allgemein gültige Antwort auf diese Frage. Vielmehr muss jeder Versicherte für sich selbst die passende Entscheidung treffen. Dabei sollten verschiedene Umstände und Einflüsse berücksichtigt werden, wie beispielsweise:
  • Steuern
  • Lebenshaltungskosten
  • Güter- und Erbrecht
  • Kapitalanlagen
  • Liquiditätsplanung
  • Langleberisiko / Sicherheit des Einkommens
  • Hinterbliebene Partner
  • Andere Hinterbliebene (Kinder, Konkubinatspartner)
  • Wohneigentumsfinanzierung
Deshalb unsere Empfehlung: Wenden Sie sich für eine individuelle Finanzplanung an einen Finanzplaner Ihres Vertrauens oder an Ihre Bank bzw. Versicherungsgesellschaft.

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