BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Die ordentlichen Altersleistungen der BVK beginnen für Männer und Frauen nach Vollendung des 65. Altersjahres; es sei denn, Sie entscheiden sich für eine vorzeitige Pensionierung. Auch bei Weiterarbeit über das 65. Altersjahr hinaus erhalten Sie die Rentenleistungen ab diesem Zeitpunkt.
Ausnahmen
Bei Lehrkräften werden die Altersleistungen nach Ende des laufenden Schuljahres bzw. Semesters, während dem sie das 65. Altersjahr vollenden, ausgerichtet.
Besondere Bestimmungen gelten zudem für versicherte Personen, welche von Stimmberechtigten oder vom Kantonsrat gewählt wurden.
Kapitalbezug
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Sparguthaben bis höchstens zur Hälfte als Kapital zu beziehen. Der teilweise Kapitalbezug muss mindestens sechs Monate vor dem Altersrücktritt bei der BVK schriftlich beantragt werden. Weitere Informationen zu den Vorsorgeleistungen im Alter finden Sie unter Leistungen.
Merkblatt und Formulare
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