BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, bei jedem Eintritt eines neuen Mitarbeitenden zu prüfen, ob die gesetzlichen und reglementarischen Bedingungen für die Aufnahme in die BVK erfüllt sind. Sind diese erfüllt, bitten wir Sie, neu zu versichernde Arbeitnehmende schriftlich bei der BVK anzumelden.
Nach Eingang der Anmeldung erhält jede neu zu versichernde Person von uns eine schriftliche Aufnahmebestätigung sowie das aktuelle BVK-Reglement. Die Aufnahmebestätigung gibt zudem Auskunft darüber, auf welches Konto die Freizügigkeitsleistung überwiesen werden kann.
Broschüre «Vorsorgeplan»
Wir bitten Sie, jedem neu in die BVK aufgenommenen Versicherten die Broschüre «BVK-Vorsorgeplan» abzugeben. Die Broschüre erklärt in einfachen Worten das schweizerische Vorsorgesystem und die Vorsorgeleistungen der BVK im speziellen.
Merkblätter
Formulare
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