BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Austritt

Bitte melden Sie uns alle Austritte von Arbeitnehmenden vor Vollendung des 60. Altersjahres und ohne Vorsorgefall. Benutzen Sie dazu das Formular «Austrittsmeldung». Dasselbe Austrittsformular ist auch zu verwenden, wenn die Höhe des Mindestlohnes voraussichtlich für längere Zeit unterschritten wird oder ein unbezahlter Urlaub länger als ein Jahr dauert.

Wir bitten Sie zudem, allen austretenden Person, die älter sind als 24 Jahre zusätzlich das Formular «Persönliche Erklärung» sowie das Merkblatt «Freizügigkeitsleistung» abzugeben.

Merkblatt und Formulare

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