Ein paar Monate Freiheit mit Versicherungsschutz geniessen

Unbezahlter Urlaub

Der Arbeitgeber ist einverstanden, dass Sie sich eine Auszeit nehmen. Hoffentlich wurden Sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Risiken Tod und Invalidität bis zu zwei Jahren bei der Pensionskasse weiterversichert werden können und auch der Sparprozess weitergeführt werden kann.

Im folgenden Film erzählt Thomas R. Schönbächler (CEO der BVK), wie wir Sie dabei unterstützen können. 

Versicherte Auszeit

Ein Time-out ist cool. Dauert es mehr als einen Monat – umso besser. Aber, und das ist ein Haken an der Geschichte, mit der Dauer von einem Monat und mehr entfallen die Sparbeiträge bei der Pensionskasse. Das wäre noch zu verkraften. Es entfallen aber auch die Risikoleistungen für Tod und Invalidität. Wenn Sie, was wir natürlich nicht hoffen wollen, während des verlängerten Urlaubs verunglücken und diese Weiterversicherung nicht abgeschlossen haben, erhalten Sie oder die berechtigten Hinterbliebenen nur die vorhandenen Freizügigkeitsleistungen aus der zweiten Säule.

Viel einfacher ist es doch, wenn Sie Ihren Urlaub rechtzeitig bei der BVK anmelden und die Risikoversicherung im Voraus einzahlen. Bei einem Jahreslohn von brutto 85'000 Franken wäre der zu leistende Beitrag für ein Jahr ungefähr 1200 Franken. Viel Geld? Nicht, wenn man bedenkt, dass man dafür bei Eintritt eines Schadensfalls eine IV-Rente in der Höhe von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes erhalten würde. Im vorliegenden Beispiel wären das jährlich rund 36'000 Franken bis zum Erreichen des regulären Pensionierungsalters.

Diese Weiterversicherung kann für maximal zwei Jahre abgeschlossen werden. Es ist zudem auch möglich, den Sparprozess während des unbezahlten Urlaubs auf eigene Kosten (Sie übernehmen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) weiterzuführen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Das entsprechende Formular muss spätestens einen Monat vor Antritt des Urlaubs bei der BVK eintreffen.

Häufige Fragen zum Thema Unbezahlter Urlaub

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