Ausnahmen
Besondere Bestimmungen gelten zudem für versicherte Personen, welche von Stimmberechtigten oder vom Kantonsrat gewählt wurden.
Kapitalbezug
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Sparguthaben als Kapital zu beziehen. Der (teilweise) Kapitalbezug muss mindestens einen Monat vor der Alterspensionierung der BVK schriftlich mitgeteilt werden. Weitere Informationen zu den Vorsorgeleistungen im Alter finden Sie unter Leistungen.
Merkblatt und Formulare
Summe der angesammelten Spargutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen. Das Sparguthaben entspricht der Freizügigkeitsleistung. Die Altersrente wird aufgrund des Sparguthabens berechnet.
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