Den Koordinationsabzug zum Verschwinden bringen

Gesamtvorsorge

Bei einer Vollzeitanstellung  werden vom Lohn 25'725 Franken als Koordinationsabzug abgezogen. Auf den Rest – dieser wird im Fachjargon «versicherter Lohn» genannt – werden die Pensionskassenbeiträge berechnet und in die individuellen Sparguthaben von Arbeitgebern (60%) und Arbeitnehmern (40%) einbezahlt. Das muss nicht sein – findet die BVK.

Mehr Geld auf dem Alterskonto

Der Koordinationsabzug dient dazu, dass Lohnbestandteile nicht bei AHV/IV und Pensionskasse gleichzeitig versichert sind und Beiträge auslösen. Das kann durchaus Sinn machen. Bei der BVK kann man diesen Abzug quasi abschaffen, indem man zusätzlich zur Hauptvorsorge mit der Gesamtversicherung auch diesen Lohnteil mitversichert. Damit unterstützen Sie den Sparprozess Ihres Personals zusätzlich. Übrigens wird der Koordinationsabzug bei der BVK dem Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet.

Ihre Mitarbeitenden profitieren von zusätzlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität und Tod. Gleichzeitig ermöglicht die Gesamtvorsorge einen grösseren finanziellen Spielraum für Ihre Mitarbeitenden und sie schliesst die Vorsorgelücke in der zweiten Säule. Ein weiterer Pluspunkt ist das tiefere steuerbare Einkommen.Sie als Arbeitgeber können wählen, ob Sie die Gesamtvorsorge vollständig tragen möchten oder ob Ihre Mitarbeitenden einen Teil dazu beitragen sollen. Die Gesamtvorsorge ergänzt die bestehende Hauptvorsorge optimal, bietet zusätzlichen Vorsorgeschutz und entspricht den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden.

Wünschen Sie weiterführende Informationen oder eine Beratung?

Ihre Unternehmensberaterin bzw. Ihr Unternehmensberater informiert Sie gerne bei sämtlichen Fragen. In einem persönlichen Beratungsgespräch zeigt Ihnen die Beraterin bzw. der Berater auf, wie Sie die Vorsorge für Ihr Personal bedürfnisgerecht optimieren können, welche Varianten sich in Ihrer Situation eignen und welche Kosten sich durch die Zusatzvorsorge mit den präferierten Finanzierungsvarianten ergeben.

Unternehmensberater Kanton und Bildungsinstitutionen 

E-Mail: ub-vorsorge-kanton.net@bvk.zurichch
Tel: +41 58 470 44 70

Unternehmensberater für angeschlossene Arbeitgeber

E-Mail: ub-vorsorge.net@bvk.zurichch
Tel: +41 58 470 44 70

Die Gesamtvorsorge auf einen Blick

Versicherter Personenkreis

Sämtliche Personen, die im bereits bestehenden Vorsorgeplan (Hauptvorsorge) versichert sind

Versicherter Lohn

25’725 CHF (Koordinationsabzug) ×
Beschäftigungsgrad in %

Vorsorgeleistungen

Bei der Pensionierung:

  • Auszahlung des bislang angesparten Zusatzguthabens
  • Optionaler Transfer des Guthabens in die Hauptvorsorge

Im Invaliditäts- und Todesfall:

  • Keine Rentenleistungen
  • Auszahlung des bislang angesparten Zusatzguthabens

Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträge  

Insgesamt 3% des versicherten Lohns, d.h. 3% von
25’725 CHF × Beschäftigungsgrad in %

Flexible Finanzierungsvarianten

Drei durch den Arbeitgeber wählbare Finanzierungsvarianten für die Sparbeiträge:

  • Arbeitgeber 60%, Arbeitnehmende 40% 
  • Arbeitgeber 80%, Arbeitnehmende 20% 
  • Arbeitgeber 100%, Arbeitnehmende 0%

Verzinsung   

Analog Hauptvorsorge

Berechnungsbeispiel Gesamtvorsorge (100%-Pensum)
Beschäftigungsgrad: 100%
Versicherter Lohn in der Gesamtvorsorge: 25'725 CHF (Koordinationsabzug)
Total Sparbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber): 771.75 CHF (25’725 CHF × 3%)

Berechnungsbeispiel Gesamtvorsorge (60%-Pensum)
Beschäftigungsgrad: 60%
Versicherter Lohn in der Gesamtvorsorge: 15'435CHF CHF (25’725 CHF × 60%)
Total Sparbeiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber): 463.05 CHF (15'435 CHF × 3%)

(Alle Berechnungsbeispiele aufgrund der Sozialversicherungs-Kennzahlen Stand: 1. Januar 2023)

Reglement Gesamtvorsorge

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