Mit freiwilligen Einkäufen erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und schliessen Vorsorgelücken in der Pensionskasse. Vorsorgelücken können bei fehlenden Beitragsjahren, bei Lohnerhöhungen oder bei Scheidungen entstehen. Darüber hinaus sind bei der BVK Einkäufe zum Ausgleich der Rentenkürzung infolge einer vorzeitigen Pensionierung möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel mit Austritt aus der BVK wird das Sparguthaben der neuen Pensionskasse übertragen. Sowohl Aktivversicherte als auch Invalidenrentenbeziehende können sich bis zu den maximalen reglementarischen Altersleistungen freiwillig einkaufen.
Persönlicher Einkäufe bringen auch steuerliche Vorteile, denn sie können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Die BVK empfiehlt, die steuerlichen Auswirkungen mit der zuständigen Steuerbehörde abzuklären.
So gehen Sie vor, wenn Sie einen persönlichen Einkauf leisten möchten:
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Merkblatt und Faktenblatt
Weiterführende Informationen finden Sie auf dem Merkblatt «Persönlicher Einkauf».
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Faktenblatt «Einkauf».