Unsere Hypothekarprodukte
Finanzierte Objekte
Es gelten folgende Einschränkungen:
Benötigte Eigenmittel
Belehnungsgrenzen für selbstbewohnte Wohnobjekte
Kreditbetrag: Mindestens 200’000 CHF bis maximal 1,5 Mio. CHF
Belehnungsgrenzen für nicht selbstbewohnte Wohnobjekte (z.B. Mehrfamilienhäuser, Renditeliegenschaften etc.)
Kreditbetrag: Mindestens 300’000 CHF bis maximal 5 Mio. CHF
Tragbarkeit
Sie sollten im Normalfall nicht mehr als einen Drittel Ihres Nettoeinkommens für Wohnkosten aufwenden. Damit Sie auch bei steigenden Zinsen sorgenfrei wohnen können, berechnen wir die Tragbarkeit mit einem langfristigen durchschnittlichen Hypothekarsatz von 5%. Zudem wird für Unterhalt und Betrieb 1% der Belehnungsbasis dazu gerechnet.
Amortisation von selbstbewohnten Wohnobjekten
Bei Vertragsabschluss können für alle Produkte (variable Hypotheken und Festhypotheken) individuelle Amortisationen vereinbart werden. Die Amortisationszahlungen werden in jedem Fall derart festgelegt, dass der Belehnungsgrad bei Vollendung des 65. Altersjahres der kreditnehmenden Person 65% des Marktwertes nicht übersteigt. Damit ist in der Regel gewährleistet, dass die geschuldeten Hypothekarzinsen auch nach der Pensionierung tragbar bleiben (mittels Altersrente, private Vorsorge).
Eine Terminhypothek (auch Forward Hypothek genannt) funktioniert wie folgt: Sie schliessen eine Festhypothek ab, die erst in naher Zukunft ausbezahlt wird. Diese Vorlaufzeit kann bis zu 18 Monate betragen. Die Zinsen werden also heute «reserviert», obwohl die Zinszahlungen erst fällig werden, wenn die Hypothek benötigt wird.
Mit einer Terminhypothek können sich Hausbesitzer vor steigenden Zinsen absichern. Die Zinsabsicherung ist für die ersten sechs Monate kostenlos. Für die restlichen Monate muss ein kleiner Zinszuschlag geleistet werden. Die aktuellen Zuschläge publizieren wir laufend auf unserer Webseite.
Das Nettoeinkommen berechnet sich wie folgt: Brutto-Erwerbseinkommen abzüglich Sozialabgaben wie AHV, ALV usw.
zum Glossar