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verlässlicher Partner

Die BVK bietet viele Vorteile – auch für Sie

Angeschlossene Arbeitgeber

Die BVK ist mit 133'800 Versicherten die grösste Pensionskasse der Schweiz. Das Vermögen liegt bei rund 41 Milliarden Franken. Das sind beeindruckend grosse Zahlen. Beeindruckend klein sind dagegen die Vermögensverwaltungskosten mit 0,14 Prozent und die Versichertenverwaltungskosten mit 114 Franken pro versicherte Person.

In diesem Erklärvideo zeigen wir auf, wie Sie mit zusätzlichen Vorsorgeoptionen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen können. 

Mehr Argumente für die BVK gefällig?

Die rund 440 angeschlossenen Arbeitgeber aus den Branchen Gesundheit, Bildung sowie Verwaltung machen 60 Prozent der Kunden aus. Die restlichen 40 Prozent sind Angestellte des Kantons Zürich. Von den 130’000 Versicherten sind 70 Prozent Arbeitnehmende und nur 30 Prozent Rentenbeziehende – eine gesunde Mischung.

60 Prozent der Beiträge werden durch die Arbeitgeber und 40 Prozent durch die Arbeitnehmer getragen. Gleichzeitig ist die BVK die Kasse, bei der überdurchschnittlich hohe Sparguthaben geäufnet werden können. Ein Grund, der bereits im Vorstellungsgespräch zu Ihren Gunsten eingesetzt werden kann.

Mit zusätzlichen Lösungen können Sie als Arbeitgeber noch mehr zur Verbesserung der Leistungen beitragen. Gleichzeitig können Sie Ihre Mitarbeitenden motivieren, durch die Wahl einer Sparbeitragsvariante oder durch einen Einkauf für das eigene Wohl im Alter zu sorgen.

Wir kümmern uns auch um Ihr Wohl. Mit einem neuen Arbeitgeberportal unterstützen wir Sie im manchmal doch komplexen Pensionskassenalltag. Weiter stehen Ihnen unsere Unternehmens- und Kundenberater gerne telefonisch oder persönlich für Beratungen zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie mit Martin Osterwalder (Leiter Vorsorge) oder Thomas R. Schönbächler (Vorsitzender der Geschäftsleitung) Kontakt auf. Es würde uns freuen, Sie als unseren Kunden gewinnen zu können.

Zusatzvorsorge

Als eine der ersten grossen Pensionskassen bietet die BVK ihren angeschlossenen Arbeitgebern die Möglichkeit, den Koordinationsabzugs zusätzlich in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Durch die zusätzliche Versicherung erzielen Mitarbeitende ein höheres Sparguthaben und folglich höhere Altersleistungen.

Die BVK bietet nebst dem bestehenden Vorsorgeplan (Hauptvorsorge) zwei attraktive Zusatzpläne an: Die Gesamtvorsorge und die Ergänzungsvorsorge. Hier können Sie mehr dazu lesen. 

Eine umfassende Absicherung der Mitarbeitenden sowie grosszügige Arbeitgeberbeiträge sind im Arbeitsmarkt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil bei der Personalrekrutierung. Eine grosszügige Zusatzvorsorge gewinnt zusehends an Bedeutung.

Die BVK bietet nebst dem bestehenden Vorsorgeplan (Hauptvorsorge) zwei attraktive Zusatzpläne an: Die Gesamtvorsorge und die Ergänzungsvorsorge. Diese sind auf die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Versichertengruppen ausgerichtet. Hier können Sie mehr dazu lesen. 

Vorgehen als Arbeitgeber bei

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, beim Eintritt von neuen Mitarbeitenden zu prüfen, ob die gesetzlichen und reglementarischen Bedingungen für die Aufnahme in die BVK erfüllt sind. Sind diese erfüllt, muss der neu zu versichernde Arbeitnehmende schriftlich bei der BVK angemeldet werden. Nach Eingang der Anmeldung erhält jede neu zu versichernde Person von uns eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Die Aufnahmebestätigung gibt zudem Auskunft darüber, auf welches Konto die Freizügigkeitsleistung mit dem beigelegten, personalisierten Einzahlungsschein überwiesen werden kann.

Austritte von Arbeitnehmenden vor Vollendung des 60. Altersjahres und ohne Vorsorgefall müssen der BVK gemeldet werden. Benutzen Sie dazu das Formular «Austrittsmeldung». Dasselbe Austrittsformular ist auch zu verwenden, wenn die Höhe des Mindestlohnes voraussichtlich für längere Zeit unterschritten wird oder ein unbezahlter Urlaub länger als zwei Jahre dauert.

Wir bitten Sie zudem, allen austretenden Personen, die älter sind als 21 und jünger als 60 Jahre, zusätzlich das Formular «Persönliche Erklärung» abzugeben.

Ein unbezahlter Urlaub von mehr als 14 Tagen und längstens zwei Jahren wirkt sich auf die Beitragspflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus. Ab dem 15. Tag erlischt die Beitragspflicht für die Alters- und Risikovorsorge. Demgegenüber wird ein Urlaub von bis zu 14 Tagen von der BVK nicht beachtet. Mehr dazu.

Sofern sachlich ausreichende Gründe vorliegen, kann der Arbeitgeber eine versicherte Person nach vollendetem 58. Altersjahr entlassen bzw. pensionieren. Mehr dazu.

 

Arbeitsunfähige Mitarbeitende sollten durch einen Vertrauensarzt der BVK untersucht werden. Mehr dazu. 

Stirbt eine im Arbeitsverhältnis stehende Person, so gewährt die BVK den Hinterbliebenen - sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen - Todesfallleistungen.

Bitte melden Sie uns einen Todesfall umgehend, damit wir alle notwendigen Abklärungen treffen können. Bitte schicken Sie uns zusammen mit der Meldung eine Kopie des Familienscheins.

Individuelle Beiträge: Rechenhilfe für Arbeitgeber

Arbeitgeber können die geforderten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge berechnen. Das Berechnungsprogramm hilft Ihnen, die genauen monatlichen und jährlichen Beiträge für eine einzelne Person zu ermitteln. Der Rechner ist nicht anwendbar für Personen mit mehreren Versicherungsverhältnissen bei der BVK oder für Personen mit monatlich schwankenden Löhnen.

 Beitragsrechner

 

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