Wenn das Arbeitsleben abhandenkommt

Arbeitslosigkeit

Sie sind in erwerbsfähigen Alter, finden aber keine Stelle. Arbeitslosigkeit ist für Betroffene unangenehm. Immerhin bleibt das bisher angesparte Geld der Pensionskasse erhalten und die Auffangeinrichtung deckt die Risiken Tod und Invalidität ab.

Rechtzeitig Informationen einholen

Verlassen Sie die Arbeitswelt, ist das für die Pensionskasse technisch gesehen ein Austritt. Die angesparte Freizügigkeitsleistung muss also weitergereicht werden. Da kein regulärer Arbeitgeber vorhanden ist, geht das Geld auf ein von Ihnen bezeichnetes Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder an eine Freizügigkeitspolice einer Versicherungsgesellschaft. 

Alternativ wird das Geld der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weitergeleitet. Diese hat bei Arbeitslosigkeit weitere Aufgaben:

 

  • Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge von arbeitslosen Personen für die Risiken Tod und Invalidität.
  • Aufnahme von arbeitslosen Personen, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese freiwillig weiterführen möchten.

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