Das Arbeitsleben hinter sich – das Rentnerleben vor sich

Pensionierung

Ein grosser Lebensabschnitt geht zu Ende. Mit Erreichen des Pensionsalters scheidet man aus dem Arbeitsleben aus. Eine neue Lebensphase beginnt. 

In Pension gehen

Bei der BVK können sich Männer und Frauen ab dem 60. Lebensjahr pensionieren lassen oder bis zum vollendetem 70. Altersjahr arbeiten. Besprechen Sie den gewünschten Pensionierungszeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber. Zudem gibt es eine Reihe Ausnahmen etwa für Professorinnen und Professoren, Dozierende der Fachhochschulen, Lehrpersonen und bei gewählten Personen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wann Sie in Pension gehen dürfen. Ohne spezielle Regelung wird die Rente mit Start des AHV-Referenzalters (65 Jahre) ausbezahlt. Der Antrag dafür muss rechtzeitig bei der BVK eintreffen. Wer sich in Schritten pensionieren lassen will, kann das bei der BVK ebenfalls tun. Mehr dazu unter: Teilpensionierung.

Bevor Sie in Pension gehen, sollten Sie sich mit Ihrer Situation und Ihrem Kapitalbedarf auseinandersetzen. 
Die BVK bietet Ihnen eine Reihe Rentenbezugsmodelle.

Im Film unten erklären wir Ihnen die verschiedenen Rentenmodelle.

Die wichtigsten Themen zur Pensionierung

Häufige Fragen zum Thema Altersleistungen

Häufige Fragen zum Thema Aufgeschobene Alterspensionierung

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