BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Vorzeitige Pensionierung

Versicherte der BVK können den Zeitpunkt ihrer Pensionierung zwischen dem vollendeten 60. und 65. Altersjahr frei wählen. Männer und Frauen werden gleich behandelt.

Bitte melden Sie uns bei einer vorzeitigen Pensionierung das gewünschte Austrittsdatum der versicherten Person, sobald Ihnen dieses bekannt ist. Dies ermöglicht es uns, den bevorstehenden Altersrücktritt rechtzeitig zu disponieren und die Altersleistungen termingerecht festzusetzen und zu verarbeiten.

Altersrücktritt in Teilschritten
Bei einem Altersrücktritt in höchstens zwei Teilschritten brauchen wir von Ihnen zusätzliche Informationen. Bitte geben Sie uns beim ersten Teilschritt folgende Angaben bekannt:
  1. Grundlohn mit Beschäftigungsgrad 100 Prozent
  2. Effektiver neuer Beschäftigungsgrad
  3. Neuer versicherter Lohn
Kapitalbezüge
Wichtig: Wünscht eine versicherte Person einen teilweisen Kapitalbezug, muss sie bei der BVK mindestens sechs Monate vor dem Altersrücktritt schriftlich einen Antrag stellen.

Formulare

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