BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Vorsorgeausweis

Ihr persönlicher Vorsorgeausweis gibt Ihnen Auskunft über die versicherten Pensionskassenleistungen, über die geleisteten Beiträge, und über die Entwicklung Ihres Sparguthabens. Sie erhalten ihn jährlich im Februar per Post zugestellt.

Auf dem Vorsorgeausweis sind zudem unter dem Punkt «Hinweise» wichtige Fristen aufgeführt, wie beispielsweise die Anmeldefrist für Kapitalbezüge bei Pensionierung und die Fristen für persönliche Einkäufe.

Lesen Sie hier die Erläuterungen zum Vorsorgeausweis:

Vorsorgeausweis Der Vorsorgeausweis orientiert Sie über den aktuellen Stand Ihrer Vorsorge. Es können aus diesen Angaben keine rechtsverbindlichen Ansprüche abgeleitet werden. Die Leistungen können erst im Vorsorgefall rechtsverbindlich festgelegt werden. Es werden alle versicherten Anstellungen von Arbeitgebern, welche bei der BVK angeschlossen sind, angezeigt. Der Lohn wird uns durch den Arbeitgeber gemeldet. Er beinhaltet den verordnungsgemässen Jahreslohn sowie dauernde und regelmässige Zulagen. Dieser Lohn kann vom effektiven Bruttolohn auf dem Lohnausweis abweichen. Die Sparbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen Ihrer Altersvorsorge. Sie werden monatlich Ihrem persönlichen Sparkonto gutgeschrieben.
Die Risikobeiträge dienen der Finanzierung der Leistungsfälle Invalidität und Tod. Diese Beiträge werden wie eine Versicherungsprämie pauschal erhoben und nicht zurückvergütet oder gutgeschrieben.
Die Ehegatten-/Partnerschaftsrente wird unabhängig vom Zivilstand oder der allfälligen Lebensform ausgewiesen. Der Koordinationsabzug beträgt CHF 24´360 (7/8 der maximalen AHV-Rente). Bei Teilzeitbeschäftigen wird er dem Beschäftigungsgrad entsprechend berechnet. Der Lohnanteil im Umfang des Koordinationsabzuges wird nicht versichert, da er durch die 1. Säule abgedeckt wird. Die Waisen-/Kinderrente wird unabhängig vom effektiven Vorhandensein von Kindern ausgewiesen.

Die Kinderrente zur Altersente entspricht dem BVG-Minimum und ist tiefer als die Risikokinderrente.
Vorsorgeausweis der BVK - Seite 1

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