BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
In die BVK aufgenommen werden kantonale Angestellte und Arbeitnehmende von vertraglich angeschlossenen Organisationen und Unternehmen, sofern die neu zu versichernde Person ein Jahressalär von mehr als CHF 20’880 erzielt (Stand: 1.1.2011). Bei Anstellungen, die weniger als ein Jahr dauern, wird der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet. Wer z.B. für ein halbes Jahr angestellt wird und in dieser Zeit CHF 15’000 verdient, wird in die BVK aufgenommen, weil der Lohn auf ein Jahr umgerechnet CHF 30’000 beträgt.
Weitere Aufnahmekriterien
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