BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Versicherte Personen

In die BVK aufgenommen werden kantonale Angestellte und Arbeitnehmende von vertraglich angeschlossenen Organisationen und Unternehmen, sofern die neu zu versichernde Person ein Jahressalär von mehr als CHF 20’880 erzielt (Stand: 1.1.2011). Bei Anstellungen, die weniger als ein Jahr dauern, wird der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet. Wer z.B. für ein halbes Jahr angestellt wird und in dieser Zeit CHF 15’000 verdient, wird in die BVK aufgenommen, weil der Lohn auf ein Jahr umgerechnet CHF 30’000 beträgt.

Weitere Aufnahmekriterien

  • Der Eintritt erfolgt jeweils per 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
  • Die Versicherung endet mit der Vollendung des 65. Altersjahres.
  • Befristete Arbeitsverhältnisse von bis zu drei Monaten können nicht versichert werden.
  • Nicht versichert werden zudem Personen, die im Hauptberuf bereits obligatorisch versichert sind oder die im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers zu überprüfen, ob die gesetzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung bei der BVK verantwortlich.

Merkblätter

Top News

  • 16.02.2012 - Medienmitteilung des Regierungsrates

    Breit abgestützte Verselbstständigung der BVK
    mehr dazu
  • 06.02.2012 - Online PK-Rechner

    Berechnen Sie Ihre Altersrente gemäss Statuten 2013
    mehr dazu
  • 30.11.2011 - Offene Stellen

    Die BVK baut ihren Personalbestand in verschiedenen Bereichen aus
    mehr dazu

Immobilien

Brüttisellen Talacher

Sie suchen eine neue Wohnung oder Gewerberäume?
Die BVK besitzt in der ganzen Schweiz über 4’500 Mietwohnungen sowie zahlreiche Büro- und Gewerbeflächen.