BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Versicherte mit Alter 60+

Aktivversicherte, die per Statutenänderung mindestens 60 Jahre alt sind (Jahrgang 1952 und älter), erhalten eine frankenmässig garantierte Altersrente. Damit ist sichergestellt, dass bei der Pensionierung die Altersrente mindestens gleich hoch ist, wie sie per 31. Dezember 2012 gewesen wäre, also unmittelbar vor der Statutenänderung.

Massgebend ist immer die höhere Altersrente (in diesem Beispiel CHF 33’250). Bei Pensionierung wird dieser Betrag ausbezahlt.

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