BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen festgelegt. Diese neuen Bestimmungen haben auch Auswirkungen auf die BVK, die heute noch eine «unselbstständige Anstalt» und Teil der Kantonsverwaltung ist.
Bis Ende 2013 muss die BVK somit rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur des Kantons herausgelöst und verselbstständigt werden und zwar unabhängig vom aktuellen Deckungsgrad. Es ist geplant, die BVK in eine privatrechtliche Stiftung zu überführen.
Paritätischer Stiftungsrat künftig oberstes Organ
Mit der geplanten Verselbstständigung ändern sich auch die Zuständigkeiten. Das oberste Organ der BVK wird künftig ein paritätisch zusammengesetzter Stiftungsrat sein. In diesem Gremium sitzen gleich viele Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
Damit die Mitglieder des künftigen Stiftungsrates bereits während des bevorstehenden Verselbstständigungsprozesses ihre Meinung einbringen können, ist eine frühzeitige Wahl des Stiftungsrates angezeigt.
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