BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Bitte weisen Sie alle Arbeitnehmenden mit einem genehmigten Antrag auf unbezahlten Urlaub auf die Möglichkeit hin, den Versicherungsschutz gegen die Risiken Tod und Invalidität auf eigene Rechnung von Urlaubsbeginn bis Urlaubsende weiter zu führen.
Der Risikobeitrag beträgt 3% des versicherten Lohnes (2% bei unter 24-Jährigen). Weiterführende Informationen finden Ihre Mitarbeitenden auf unserem Merkblatt «Unbezahlter Urlaub». Bitte überreichen Sie dieses allen Mitarbeitenden, die einen unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat antreten.
Weiterführung der Risikoversicherung
Wünscht eine versicherte Person die Weiterführung der Risikoversicherung während der Dauer des unbezahlten Urlaubs, muss sie dazu bei der BVK einen Antrag auf Weiterführung der Risikoversicherung einreichen. Arbeitgebende sind gehalten, die Angaben zu kontrollieren und das Formular rechtsgültig zu unterzeichnen.
Merkblatt und Formular
Bei unbezahlten Urlauben von über 14 Tagen bis zu einem Monat wird die Beitragspflicht eingestellt. Die Beurlaubten sind indessen gegen die Risiken Tod und Invalidität unverändert weiter versichert. Das Sparguthaben für die Altersvorsorge wird aber nicht weiter mit Spargutschriften erhöht. Damit die Beiträge sistiert werden muss der BVK eine Mutationsmeldung zugesandt werden.

Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender monatlicher Betrag verstanden.
zum Glossar
Summe der angesammelten Spargutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen. Das Sparguthaben entspricht der Freizügigkeitsleistung. Die Altersrente wird aufgrund des Sparguthabens berechnet.
zum Glossar
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