BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Todesfall

Stirbt eine im Arbeitsverhältnis stehende Person, so gewährt die BVK den Hinterbliebenen - sofern diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen - Todesfallleistungen.

Bitte melden Sie uns einen Todesfall umgehend, damit wir alle notwendigen Abklärungen treffen können. Bitte schicken Sie uns zusammen mit der Meldung eine Kopie des Familienscheins.

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