BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Personen, die beim Tod des Versicherten (Aktive oder Pensionierte) Anspruch auf eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung haben. Umfasst sind Witwe, Witwer, eingetragene Partner, geschiedene Ehegatten, Waisen und Partner/Partnerinnen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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