BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Mit einer BVK-Hypothek kann jede Art von selbst bewohntem Wohneigentum finanziert werden (Stockwerkeigentum, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus). Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Vergünstigung nur für den selbst bewohnten Teil. Die BVK belehnt keine Ferienobjekte.
Hypothekar-Modelle und Laufzeiten
Die BVK vergibt variable Hypotheken (offene Laufzeit, variabler Zinssatz) und Festhypotheken (Laufzeit und Zinssatz sind fest). Letztere werden nur mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren vergeben. Die BVK gewährt keine Baukredite.
Zinskonditionen
Die Hypothekarzinssätze der BVK orientieren sich an den veröffentlichten Richtsätzen der Zürcher Kantonalbank für gleichartige erstrangige Hypotheken. Die BVK gewährt ihren Versicherten Vergünstigungen auf die Referenzzinssätze der ZKB.
Variable Hypotheken: 0,5% unter dem Richtsatz der ZKB
Festhypotheken: 0,25% unter dem Richtsatz der ZKB
Die Zinskonditionen für Festhypotheken werden jeweils am ersten Arbeitstag eines Monats festgelegt. Sie gelten für alle Gesuche, welche im entsprechenden Monat eingehen und die innerhalb der nächsten drei Folgemonate ausbezahlt werden können.
Belehnungsbasis für Hypotheken im ersten Rang
Die BVK gewährt auf erstrangige Hypotheken bis zu 75% der festgelegten Belehnungsbasis. Diese entspricht in der Regel dem geschätzten Marktwert der Immobilie. Bei Ersterwerb wird üblicherweise vom Kaufpreis ausgegangen.
Der Vorzugszinssatz ist auf Darlehensbeträge bis CHF 800’000 begrenzt. Höhere Darlehen sind bei entsprechender Bonität möglich, zum jeweiligen Richtsatz der Zürcher Kantonalbank.
Aktivversicherte können im Rahmen der Wohneigentumsförderung selbst bewohntes Wohneigentum auch mit einem Vorbezug ihres Pensionskassenguthabens finanzieren.
| Variable Hypothek |
2,00% |
| Festhypothek für 3 Jahre |
1,09% |
| Festhypothek für 5 Jahre |
1,36% |
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