BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Ihr Arbeitgeber meldet der BVK die Heirat bzw. die Eintragung einer Partnerschaft. Anschliessend halten wir die Freizügigkeitsleistung per zivilem Heiratsdatum fest. Selbstverständlich können Sie uns das Ereignis auch direkt schriftlich mitteilen.
Weshalb wird die Freizügigkeitsleistung per Heirat berechnet? Im Scheidungsfall wird für jeden Ehegatten gesondert ermittelt, um wie viel die Freizügigkeitsleistung bei seiner Pensionskasse während der Dauer der Ehe angewachsen ist. Am Zuwachs der Freizügigkeitsleistung während der Ehedauer wird der andere Partner in der Regel zur Hälfte beteiligt.
Die eingetragene Partnerschaft ist der Ehe gleichgestellt.

Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der vor dem vollendeten 60. Altersjahr (ohne Versicherungsfall) aus der Vorsorgeeinrichtung austritt.
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