BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Eintritt

Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt nach Vollendung des 17. Altersjahres. In diesem Alter sind gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. Das eigentliche Alterssparen beginnt erst im Alter 24. Die Beitragspflicht endet für Männer und Frauen mit der Pensionierung bzw. spätestens mit der Vollendung des 65. Altersjahres.

Arbeitnehmende sind bei der BVK versichert, sofern sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingehen und ein Jahressalär von mehr als CHF 20’880 erzielen (Stand: 1.1.2011). Bei Anstellungen, die weniger als ein Jahr dauern, wird der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet. Wer beispielsweise für ein halbes Jahr angestellt wird und in dieser Zeit CHF 15’000 verdient, wird in die Pensionskasse aufgenommen, weil der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet CHF 30’000 beträgt.

Weitere Aufnahmekriterien

  • Der Eintritt erfolgt jeweils per 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
  • Die Versicherung endet mit der Vollendung des 65. Altersjahres.
  • Befristete Arbeitsverhältnisse von bis zu drei Monaten können nicht versichert werden.
  • Nicht versichert werden zudem Personen, die im Hauptberuf bereits obligatorisch versichert sind oder die im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Es ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers zu prüfen, ob Sie die gesetzlichen Aufnahmebedingungen erfüllen. Sind diese gegeben, meldet er Sie bei der BVK an. Nach erfolgter Aufnahme erhalten Sie von uns eine schriftliche Aufnahmebestätigung mit der Bankverbindung zur Überweisung Ihrer Freizügigkeitsleistung. 

Merkblätter

Immobilien

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