BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich
Arbeitgeber
Der Arbeitgeber leistet monatliche Sannierungsbeiträge, deren Höhe von den versicherten Löhnen seiner Mitarbeiter abhängig ist.
Arbeitnehmer/-innen
Bei den Arbeitnehmenden wird zwischen lohnwirksamen Sanierungsbeiträgen und einer Minderverzinsung der Sparguthabens unterschieden. Bei den lohnwirksamen Beiträgen handelt es sich um monatliche Lohnabzüge und bei der Minderverzinsung um eine tiefere Verzinsung des Sparguthabens, das zur Bildung der Altersleistungen bei der BVK angespart wird.
Rentner/-innen
Laufende Renten können nicht gekürzt werden, d.h. die Rentenbeziehenden leisten keinen Sanierungsbeitrag. Sobald der Deckungsgrad mehr als 115% beträgt, richtet die BVK wieder Teuerungszulagen aus.
Beteiligungsmechanismus
Nachstehende Tabelle zeigt die deckungsgradabhängigen Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen. Je höher der Deckungsgrad, desto tiefer sind die Sanierungsbeiträge.
Hinweis: Die Deckungsgradklasse wird gewechselt, wenn der im Geschäftsbericht ausgewiesene Deckungsgrad die Voraussetzung dazu erfüllt.
Berechnen Sie hier Ihre Beiträge an die BVK ab 2013 und Ihre künftige Altersrente nach den neuen Statuten.
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