BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Arbeitsunfähigkeit

Antrag auf eine vertrauensärztliche Untersuchung

Arbeitsunfähige Mitarbeitende sollten nach ca. dreimonatiger Arbeitsunfähigkeit von einem Vertrauensarzt der BVK untersucht werden. Zu diesem Zweck sind Sie als Arbeitgeber aufgefordert, uns schriftlich einen Antrag auf eine vertrauensärztliche Untersuchung zu stellen.

Für arbeitsunfähige Mitarbeitende, die mit Case Management begleitet werden, ist der Antrag auf vertrauensärztliche Untersuchung spätestens vier bis sechs Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu stellen.

Der Antrag ist von der berechtigten Person des Personaldienstes bzw. des Arbeitgebers zu unterzeichnen und einzureichen.

Gestützt auf das vertrauensärztliche Gutachten informiert die BVK den Arbeitgeber über das Vorliegen einer allfälligen Berufsunfähigkeit. Kann die Berufsunfähigkeit noch nicht beurteilt werden, wird das weitere Vorgehen mitgeteilt. Eine allfällige Nachuntersuchung ist wiederum durch den Arbeitgeber bei der BVK zu beantragen.

Teil-Berufsunfähigkeit

Im Falle einer Teil-Berufsunfähigkeit tritt der Mitarbeitende nach Beendigung der Lohnfortzahlungspflicht invaliditätshalber teilweise aus der BVK aus. Bitte teilen Sie uns einen Teilaustritt nach Erhalt unseres Direktionsschreibens mit dem Formular «Austrittsmeldung Invalidität» mit.

Leistungen der BVK

Unsere Leistungen setzen frühestens nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht ein. Wurde vom Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die zu mindestens 50% durch den Arbeitgeber mitfinanziert wurde und deren Taggelder mindestens 80% des entgangenen Lohnes ersetzen oder die versicherte Person erhält ein Unfall- bzw. Militärversicherungstaggeld, werden die Leistungen der BVK bis zum Auslaufen der entsprechenden Taggelder aufgeschoben.

Formulare

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