BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Altersrente

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Höhe des Sparguthabens zum Zeitpunkt des Altersrücktritts. Das Sparguthaben setzt sich wie folgt zusammen:
  • Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeeinrichtungen
  • Spargutschriften
  • freiwillige Einkäufe
  • Zinsen

Das Sparguthaben im Zeitpunkt des Altersrücktritts wird mit einem Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist vom gewählten Rücktrittsalter abhängig.

Rücktrittsalter

Umwandlungssatz

60 

6,17% 

61 

6,41% 

62 bis 65
6,65%

Der Umwandlungssatz wird auf ganze Monate gerechnet.

Beispiel einer Rentenberechnung
Alter zum Zeitpunkt des Altersrücktritts: 61 Jahre und 10 Monate
Stand Sparguthaben: CHF 500’000
Umwandlungssatz: 6,61% (6,41 + 10 x 0,02)
Jährliche Altersrente: CHF 500’000 x 6,61% = CHF 33’050

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