BVK - Personlavorsorge des Kantons Zürich BVK - Personalvorsorge des Kantons Zürich

Wohneigentum

Mit einem Vorbezug kann selbst bewohntes Wohneigentum finanziert werden; sei es durch die Bezahlung des Kaufpreises beim Erwerb oder durch Amortisation einer bestehenden Hypothek. Auch wertvermehrende Investitionen an bestehendem Wohneigentum können mit einem Vorbezug finanziert werden, nicht aber reine Unterhaltsarbeiten.

Versicherte Personen können einen Vorbezug für Wohneigentum bis sechs Monate vor dem Altersrücktritt tätigen. Bis zum Alter 50 ist es auch möglich, das gesamte Sparguthaben vorzubeziehen. Der Mindestbetrag ist gesetzlich auf CHF 20’000 festgesetzt.

Ab Alter 50 wird für die maximale Bezugsmöglichkeit eine Vergleichsrechnung gemacht: Die Hälfte des aktuellen Sparguthabens wird mit dem festgehaltenen Stand bei Alter 50 verglichen und der höhere von beiden Beträgen kann bezogen werden.

Durch einen Vorbezug verringern sich die Altersleistungen. Zudem werden für den vorbezogenen Betrag Steuern fällig, die aus dem Privatvermögen beglichen werden müssen.

Merkblätter und Formulare

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